Freitag, 15. August 2014

Säumniszuschläge bei rechtswidriger Steuerfestsetzung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst über Säumnniszuschläge bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung entschieden.

Er kam in seinem Urteil zu der für Steuerpflichtige erfreulichen Auffassung, dass Säumniszuschläge in vollem Umfang zu erlassen sind, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird.
Das gilt insbesondere wie in dem entschiedenen Fall, wenn der Steuerpflichtige zuvor alles unternommen hatte, um die Aussetzung der Vollziehung zu erreichen und das Finanzamt diese aber abgelehnt hatte, obwohl die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung möglich und geboten gewesen wäre.

Das Urteil des BFH zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, mit dem Finanzamt auch über die Aussetzung der Vollziehung zu streiten, auch wenn diese zunächst nicht „freiwillig“ gewährt wird. Es ist zumindest zweifelhaft, ob der BFH im Sinne des klagenden Steuerpflichtigen entschieden hätte, wenn dieser sich nicht gegen die Ablehnung der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung mit rechtlichen Mitteln zur Wehr gesetzt und auf sein Recht bestanden hätte.
(BFH, Urteil vom 24.04.2014, V R 52/13)

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